Umzug melden in Zürich: Ihr kompletter Leitfaden für 2025

Ein Umzug in ein neues Zuhause in Zürich ist aufregend – neue Nachbarschaft, neue Möglichkeiten. Doch bevor Sie die Füsse hochlegen können, steht ein wichtiger administrativer Schritt an: die offizielle Ummeldung Ihres Wohnsitzes.

Keine Sorge, der Prozess ist unkomplizierter, als er klingt. Wir von Easy Umzug GmbH helfen Ihnen nicht nur beim sicheren Transport Ihrer Möbel, sondern auch dabei, den Überblick im Bürokratie-Dschungel zu behalten. In diesem Leitfaden führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung in Zürich.

Umzug melden Zürich

Das Wichtigste zuerst: Die 14-Tage-Frist

Das Gesetz ist eindeutig: Nach Ihrem Einzug haben Sie genau 14 Tage Zeit, um Ihren neuen Wohnsitz bei der Stadt Zürich zu melden. Diese Frist gilt für alle, unabhängig von Alter oder Nationalität. Wer sie verpasst, riskiert Mahngebühren oder sogar eine Busse. Tragen Sie sich dieses Datum also am besten direkt im Kalender ein!

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihren Umzug zu melden:

  • Bequem von zu Hause aus (Online-Meldung)
  • Persönlich im Amt (Vorsprache vor Ort)

Option 1: Umzug online melden – Der digitale Weg (eUmzug)

Der schnellste und einfachste Weg ist die Online-Meldung. Hier müssen Sie zwischen zwei Szenarien unterscheiden:

  • Umzug innerhalb der Stadt Zürich: Nutzen Sie den Online-Dienst direkt auf der Webseite der Stadt Zürich.
  • Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Zürich: Nutzen Sie die nationale Plattform eUmzugCH.

Voraussetzungen für die Online-Meldung:

  • Sie sind bereits in der Schweiz gemeldet.
  • Sie sind volljährig und handlungsfähig.
  • Sie besitzen einen gültigen Schweizer Ausweis oder einen elektronisch registrierten Ausländerausweis.
  • Es handelt sich um Ihren Hauptwohnsitz.

Benötigte Unterlagen und Informationen (digital):

  • Ihre Meldebestätigung (falls zur Hand)
  • Ein Scan oder Foto Ihres Mietvertrags
  • Eine Kreditkarte oder TWINT für eventuelle Gebühren (insb. bei ausländischen Ausweisen oder für provisorische Parkkarten).

Zusätzliche Vorteile des eUmzugs:

  • Familienmitglieder mitummelden: Ehepartner, eingetragene Partner und minderjährige Kinder können im selben Vorgang mitgemeldet werden.
  • Provisorische Parkkarte: Beantragen Sie für CHF 15 eine Parkkarte mit 45 Tagen Gültigkeit.
  • Strassenverkehrsamt: Ihre neue Adresse wird automatisch dem Strassenverkehrsamt mitgeteilt (denken Sie daran, Ihren Fahrzeugausweis im Original einzusenden).

Option 2: Umzug persönlich vor Ort melden

Wenn Sie die persönliche Beratung bevorzugen oder die Online-Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. bei Zuzug aus dem Ausland), können Sie Ihren Umzug an einem der drei Standorte des Personenmeldeamts melden. Ein Termin ist nicht erforderlich.

Benötigte Unterlagen für Schweizer Bürger*innen:

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Meldebestätigung (falls vorhanden)

Benötigte Unterlagen für ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt die ID-Karte)
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Gebühren für die Adressänderung (bar, Karte oder TWINT)

Nach der Ummeldung: Wen Sie sonst noch informieren müssen

Mit der Meldung beim Personenmeldeamt ist der grösste Schritt getan. Denken Sie aber auch an diese Stellen:

  • Fahrzeug ummelden: Das Strassenverkehrsamt erhält zwar die Meldung, Sie müssen aber Ihren originalen Fahrzeugausweis zur Adressänderung einsenden.
  • Hundehalter: Melden Sie Ihren Umzug nicht nur der Stadt, sondern auch der nationalen Hundedatenbank AMICUS.
  • Energielieferant (ewz): Informieren Sie Ihren Stromanbieter über den Wohnungswechsel, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.
  • Versicherungen & Krankenkasse: Auch wenn viele Daten automatisch übermittelt werden, ist eine direkte Information an Ihre Krankenkasse, Haftpflicht- und Hausratversicherung immer empfehlenswert.
  • Banken, Post, Abonnements etc.: Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse bei allen relevanten Vertragspartnern zu aktualisieren.

Was kostet die Ummeldung in Zürich?

Die Gebühren sind überschaubar. Für Schweizer Staatsangehörige kostet die Bearbeitung in der Regel CHF 40 pro erwachsene Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen können je nach Aufenthaltsstatus zusätzliche migrationsrechtliche Gebühren anfallen.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr neues Zuhause – Wir kümmern uns um den Rest

Die Ummeldung ist nur ein Punkt auf Ihrer langen Umzugs-Checkliste. Während Sie sich um die administrativen Aufgaben kümmern, sorgt Ihre zuverlässige Umzugsfirma Zürich – Easy Umzug GmbH – für einen reibungslosen und stressfreien Transport Ihres Hab und Guts. Von der professionellen Verpackung über den sicheren Transport bis zur Endreinigung stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Ummeldung

Kann ich mich schon vor dem Einzug ummelden? Ja, die Online-Meldung ist bis zu 30 Tage vor dem effektiven Umzugsdatum möglich. Eine persönliche Meldung am Schalter ist jedoch erst ab dem Einzugsdatum möglich.

Muss ich meine neue Adresse auch bei der Post melden? Unbedingt! Richten Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag ein, damit Ihre Briefe und Pakete Sie auch sicher an der neuen Adresse erreichen.

Kann ich den eUmzug für mehrere Personen gleichzeitig nutzen? Ja, für den/die Ehepartner*in, eingetragene*n Partner*in und minderjährige Kinder, die mit Ihnen an derselben Adresse wohnen, ist das möglich. Volljährige Kinder oder Partner im Konkubinat müssen eine eigene Meldung machen.

Bekomme ich nach der Ummeldung automatisch eine neue Wohnsitzbestätigung? Nach erfolgreicher Verarbeitung Ihrer Meldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres neuen Wohnsitzes.

Wir von Easy Umzug GmbH wünschen Ihnen einen wunderbaren Start in Ihrem neuen Zuhause in Zürich!

Inhaltsverzeichnis

Sie planen einen Umzug? Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten!